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Wenn ich Anzeige erstatte, dann leitet die Polizei diese Anzeige an die  Staatsanwaltschaft  weiter. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ob die Anzeige außergerichtlich abgehandelt wird oder ob das Verfahren eingestellt wird.

Grundlage für diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist ein Ermittlungsverfahren,

in dem ich möglicherweise befragt werde.

So läuft eine Verhandlung im Strafverfahren ab:

Zu Beginn wird der/die Angeklagte befragt.
Als Opfer bin ich Zeugin/Zeuge und muss vor dem Gerichtssaal warten.

Zu meiner Befragung werde ich aufgerufen.

Ich muss meine Personalien bekannt geben und werde über meine Rechte und Pflichten  belehrt. Anschließend werde ich befragt. Nach meiner Aussage kann ich im  Verhandlungssaal bleiben oder den Saal wieder verlassen.

Wer befindet sich im Gerichtssaal?
Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Schriftführer/Schriftführerin,

Angeklagter/Angeklagte, Verteidiger/Verteidigerin. Eventuell auch Sachverständige, Dolmetscher/Dolmetscherin, meine Vertrauensperson, Anwalt/Anwältin und Zuschauer/Zuschauerinnen.

Meine Rechte und Pflichten als Opfer von Gewalt

 

Meine Pflichten:

  • In einem Strafverfahren bin ich Zeugin/Zeuge. Wenn ich geladen werde, muss ich bei Gericht erscheinen. Grundsätzlich muss ich auch aussagen.

 

Meine Rechte:

  • Als Angehörige/Angehöriger des/der Angeklagten habe ich das Recht, die Aussage zu verweigern.

  • Ich kann mich dem Strafverfahren mit einer Privatbeteiligung anschließen. Auf diese Weise kann ich u. a. Schmerzengeld beantragen. Wenn ich mich dem Verfahren als Privatbeteiligte/Privatbeteiligter anschließe, habe ich aber nicht mehr das Recht, die Aussage zu verweigern.

  • Ich kann beantragen, dass bei meiner Befragung der Angeklagte/die Angeklagte den Raum verlassen muss.

  • Wenn ich die deutsche Sprache nicht gut genug verstehe, habe ich ein Recht auf Übersetzung in meine Muttersprache.

  • Eine Beraterin des Gewaltschutzzentrums kann mich zur Verhandlung begleiten.

  • Wenn erforderlich, wird mir vom Gewaltschutzzentrum ein Anwalt/eine Anwältin zur Seite gestellt.

  • Ich kann den Gerichtsakt lesen und kopieren.

  • Wenn der Angeklagte/die Angeklagte in Untersuchungshaft ist, so muss man mich über die Entlassung informieren. Wenn ich es beantrage, werde ich auch über eine Entlassung aus der Strafhaft informiert.

 

 

Stand Jänner 2021

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